Brandschutzunterweisung für Beschäftigte

Pflichtschulung nach Arbeitsschutzgesetz & DGUV Vorschrift 1

Dienstleistungsübersicht

Brände gehören zu den größten Risiken am Arbeitsplatz. Jeder Beschäftigte muss wissen, wie er sich im Brandfall richtig verhält und wie er zur Verhütung von Bränden beitragen kann.
Die Brandschutzunterweisung ist daher gesetzlich vorgeschrieben – und schützt Menschenleben wie auch Sachwerte.

Rechtliche Grundlage

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • Betriebssicherheitsverordnung / Arbeitsstättenverordnung

👉 Arbeitgeber müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich im Brandschutz unterweisen.

Inhalte der Unterweisung

✔ Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
✔ Verhalten im Brandfall – Alarmierung, Notruf, Eigen- und Fremdrettung
✔ Bedeutung von Flucht- und Rettungswegen
✔ Umgang mit Feuerlöschern und Brandklassen (theoretisch oder praktisch)
✔ Gefahren durch Brandrauch und toxische Gase
✔ Betriebliche Besonderheiten (z. B. Sammelplätze, interne Abläufe)

Ihr Nutzen

Reduzierung des Brandrisikos durch sensibilisierte Mitarbeitende

Erfüllung der gesetzlichen Unterweisungspflicht

Dokumentierte Teilnahme als Nachweis für Behörden und Berufsgenossenschaften

Praxisnahe Schulung, abgestimmt auf Ihr Unternehmen

Dauer & Wiederholung

  • Dauer: ca. 1–2 Stunden (theoretisch)
  • Pflicht: mindestens einmal jährlich oder bei besonderen Anlässen (z. B. Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechsel, besondere Brandgefahren)

🎓 Abschluss

Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis bei Betriebsprüfungen, Berufsgenossenschaften oder Behörden dient.

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