Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten

nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Dein Wissen rettet Leben

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist in fast allen Branchen ein sensibles Thema – von Chemie und Pharma über Handwerk und Metall bis hin zu Logistik und Laboren.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 verpflichtet Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Hierfür braucht es qualifizierte Fachkräfte, die als Gefahrstoffbeauftragte eingesetzt werden können.

Rechtlicher Rahmen

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 – Gefährdungsbeurteilung
  • TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“
  • TRGS 500 ff. – Schutzmaßnahmen
  • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung
  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – Registrierung & Sicherheitsdatenblätter
  • ArbSchG & DGUV Vorschriften

👉 Unternehmen müssen nachweisen können, dass Gefahrstoffe im Betrieb fachkundig bewertet werden.

Inhalte der Ausbildung

✔ Rechtliche Grundlagen & Pflichten nach GefStoffV
✔ Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
✔ Umgang mit Sicherheitsdatenblättern (SDB)
✔ Gefahrstoffkataster erstellen und pflegen
✔ Einstufung & Kennzeichnung nach CLP-Verordnung
✔ Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip (Substitution, Technik, Organisation, PSA)
✔ Betriebsanweisungen & Unterweisungen erstellen
✔ Dokumentation & Zusammenarbeit mit Behörden / Berufsgenossenschaften
✔ Praxisübungen: Gefahrstoffbewertung & Muster-Gefahrstoffkataster

Ihr Nutzen

Sie erhöhen die Sicherheit und Compliance im Unternehmen erheblich.

Sie können als Gefahrstoffbeauftragter nach § 6 GefStoffV bestellt werden.

Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der rechtskonformen Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.

Sie lernen, Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher zu erstellen.

Dauer & Ablauf

  • Lehrgangsdauer: 3 Tage (Theorie + Praxisübungen)
  • Format: Präsenz oder Online-Live

Kosten

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat „Gefahrstoffbeauftragter nach § 6 GefStoffV“, anerkannt als Qualifikationsnachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Kunden.

👉 Jetzt anmelden und Fachkompetenz im Umgang mit Gefahrstoffen sichern!